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Freitag, 08.11.2024 
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Führerschein-Prüfungen
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Kriterien des Prüfers

Bei der Bewertung der Qualifikationen des Prüflings berücksichtigt der Prüfer vor allem folgendes:
  • Wie die Übungen/Manöver auf der Straße ausgeführt werden
  • Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer
  • Bewertung eventueller oder wirklicher Gefahren auf der Straße
  • Reagieren entsprechend entstandener Gefahr
  • Dynamik und Kultur der Fahrt
  • Art der Nutzung der Mechanismen der Lenkung des Fahrzeuges
Die folgenden Verletzungen der Vorschriften des Straßenverkehrs haben zufolge, dass die Prüfung unterbrochen wird:
  • Kollision
  • Vorbeifahren an einem Fahrzeug, welches in gleicher Richtung fährt und angehalten hat um die Fußgänger gehen zu lassen
  • Überholen auf den Fußgängerübergängen und direkt vor den Fußgängerübergängen
  • Verletzung des Vorrangs des Fußgängers auf einem Fußgängerüberweg
  • Verletzung des Vorrangs des Fußgängers beim Abbiegen in eine quer liegende Straße, wenn der Fußgänger die Straße überquert, in welche das Fahrzeug abgebogen ist.
  • Nicht Anhalten, wenn über die Straße speziell bezeichnete behinderte Personen gehen.
  • Verletzung des Vorrangs des Fußgängers beim Rückwärtsfahren
  • Nicht Beachten von:
    • Lichtsignalen
    • Lichter und Signale der den Verkehr lenkenden berechtigten Personen
    • Signale und Anweisungen der zur Kontrolle des Straßenverkehrs berechtigten Personen
  • Nicht Beachten von Schildern:
    • "Einfahrverbot"
    • "Fahrverbot in beiden Richtungen"
    • "Linsabbiegen verboten"
    • "Rechtsabbiegen verboten"
    • "Gebot der Fahrt..."
    • "Doppelte gezogene Linie"
  • Verletzung des Vorfahrtsrechts:
    • in der Kreuzung in gleichrangiger Situation
    • in der Kreuzung mit Schildern (Regelung des Vorfahrtsrechts)
    • Schienenfahrzeug
    • Fahrradfahrer
    • Änderung des Fahrstreifens
    • Fahrzeuge auf der gleichen Straße in gleicher Richtung
    • Einordnen
    • Rückwärtsfahren
  • Verletzung des Wendeverbots
  • Überschreitung zulässiger Geschwindigkeit um mehr als 20 km/h
  • Gefährliches Überholen
  • Verletzung des Überholverbotes
    • auf den Fahrradüberfahrten und direkt vor diesen
    • bei der Spitze einer Anhöhe
    • auf den Kurven mit Warnschildern
    • in den Kreuzungen
    • auf den Bahnübergängen und direkt vor diesen
    • auf den Straßenbahnübergängen und direkt vor diesen
  • Nichtbeachtung des Überholverbotes
  • Überholen auf falscher Seite
Die praktische Prüfung endet mit negativem Ergebnis, wenn der Prüfling die gleiche Prüfungsaufgabe zwei Mal falsch ausführen wird, oder wenn er keine Kontrolle über das Fahrzeug hat oder wenn weitere Fahrt für die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährlich wäre.
Nach der Beendigung der praktischen Prüfung ist der Prüfer verpflichtet, den Prüfling über das Ergebnis der Prüfung zu informieren. Wenn das Ergebnis der Prüfung negativ ist, erhält der Prüfling einen Bogen mit dem Ablauf der Prüfung.

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