Es wird gelehrt, geprüft und Ihre Führerschein grundsätzlich nach den Inhalten der EU-Führerscheinrichtlinien (z.Z. 3. EU-Führerscheinrichtlinie) erstellt. Es gibt lediglich einen einzigen, kleinen Wermutstropfen - die Wartezeit von 185 Tagen. Diese werden ab dem Tag der ersten Anreise gezählt. Etwa 10 Wochen später ist Ihr Prüfungstermin. Dann sind es nur noch 110 Tage. Im Gegensatz müssen Sie bei einer MPU einen einjährigen Alkoholverzicht nachweisen. Ups - das sind ja schon mindestens 365 Tage um überhaupt anfangen zu können. Hinzu kommen die Kosten der Untersuchungen, eines Beraters (für die MPU), der MPU-Prüfung, der zweiten MPU-Prüfung (ist anzunehmen) und der Fahrschulkosten, die ja auch noch zu Buche schlagen. Da ist man schnell mal bei 15 Monate und 3000 Euro für die Klasse B (PKW). Wer will denn so was?Sie werden in Polen angemeldet und bekommen nach 185 Tagen einen rechtlich unantastbaren EU Führerschein.
Bei der Fahrschule haben Sie zwei Möglichkeiten den Führerschein zu absolvieren. (Beispiel für die Klasse B)
Für erfahrene Fahrzeugführer |
Für Führerschein - Neulinge |
1. Anreise für: - die Einweisung - die Behördengänge - die Ausgabe der Unterlagen |
1. Anreise für: - die Einweisung - die Behördengänge - die Ausgabe der Unterlagen
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Zeitraum: Montags von 10:00 bis ca. 17:00 Uhr |
2. Anreise: - 4 Tage Aufenthalt |
2. Anreise: - 14 Tage Aufenthalt |
- etwa 10 Wochen nach der ersten Anreise haben Sie Ihren Prüfungstermin - alle Fahrstunden und der theoretische Unterricht wird durchgeführt - am vorletzten Tag gibt es eine theoretische "Probeprüfung" - am letzten Tag wird die theoretische und die praktische Prüfung durchgeführt |
deutschsprachig - bei der theoretischen Ausbildung - bei der praktischen Ausbildung - bei der Prüfung |
deutschsprachig - bei der theoretischen Ausbildung - bei der praktischen Ausbildung - bei der Prüfung |
inklusive Wohnsitz für 185 Tage |
inklusive Wohnsitz für 185 Tage |
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