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Dienstag, 10.12.2024 
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Die polnischen Behörden möchten sich absichern, dass sie sich keine finanziell in Not geratenen Bürger ins Land holen. Deshalb ist es zwingend erforderlich folgende Dokumente mitzubringen, um eine wirtschaftliche Unabhängigkeit zu beweisen.
  • Personalausweis oder Reisepass (Gültigkeit noch mindestens 6 Monate)
  • EC-Karte oder normale Bankkarte (als Beweis für Ihre finanzielle Unabhängigkeit)
  • Krankenversicherungskarte (Gesetzliche Krankenversicherung mit eine DE auf der Rückseite. Dies zeigt dass Sie europaweit versichert sind. Besitzen Sie diese nicht, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse einen solchen ausstellen lassen.)
    Privat Krankenversicherung wird in Polen nicht anerkannt. Sollten Sie privat oder ohne Krankenversichert sein, erledigen wir für Sie vor Ort alle nötige Anmeldungen (zusätzliche Kosten: 100,00 €).
  • 3 Passbilder (Es wird angeraten diese in Polen machen zu lassen. Zum Einen sind sie preiswerter (ca. 7,00 €) zum Anderen entsprechen Sie dem polnischen Standard.)
  • Führerschein (wenn vorhanden) (Sollten Sie im Besitz eines gültigen Führerscheins sein und in Polen lediglich eine andere Klasse erwerben wollen, muss dieser mitgebracht werden. Es wird dann der deutsche gegen den polnischen EU-Führerschein getauscht. Natürlich werden alle bestehenden Klassen in den polnischen EU-Führerschein übernommen. Es gilt die EU Führerscheinrichtlinie: "Jeder EU Bürger darf nur einen EU Führerschein besitzen".)

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